Umfasst die Verbesserung des Zahnprothesensitzes, entweder durch Schleimhaut‐und Muskelplastiken oder Kieferkammaufbau und Implantatversorgung sowie Ersatz von fehlenden Zähnen durch Eingliederung von Zahn-Implantaten.
Die Wiederherstellung der Kaufunktion durch künstliche Zahnwurzeln (dentale Implantate) ist ein etabliertes Standardverfahren in der modernen Mund- , Kiefer- und Gesichtschirurgie. Implantate aus Reintitan‐oder Titanlegierungen (in besonderen Fällen aus Keramik) werden direkt im Kieferknochen verankert. So kann entweder ein festsitzender Zahnersatz eingebracht werden oder der Sitz eines herausnehmbaren Zahnersatzes (Prothese) verbessert werden.
Heutzutage werden bevorzugt zylinder- oder schraubenförmige Implantate mit unterschiedlichen Oberflächenbehandlungen eingebracht. Nach einer Einheilphase von ca. 3‐6 Monaten – im Einzelfall auch früher – werden die Implantate mit Kronen- /Brückenkonstruktionen oder mit Teleskopen bzw. Stegen zur Befestigung eines herausnehmbaren Zahnersatzes versorgt.
Bei lange bestehender Zahnlosigkeit der Kiefer kann es zum Knochenschwund kommen. Eine Prothetische Versorgung kann in solchen Fällen schwierig, manchmal sogar unmöglich sein. Auch besteht bei extremem Knochenabbau die Gefahr eines spontanen Unterkieferbruchs. Vor einer geplanten Versorgung mit Implantaten muss in solchen Fällen vorbereitend zur Implantation eine Verpflanzung von Knochenmaterial vorgenommen werden. In Abhängigkeit vom Ausmass des Knochenschwundes kommen hierbei künstliche Knochenersatzmaterialien oder Eigenknochen dem regionären Bereich (z.B. Unterkiefer: Kinn, Kieferwinkel) zum Einsatz. Falls eine grössere Knochenmenge benötigt wird, kann auch die Entnahme von Knochen aus der Beckenschaufel (in Vollnarkose) nötig werden.
Üblicherweise können diese Eingriffe unter ambulanten Bedingungen durchgeführt werden. Bei einigen Patienten können Allgemeinerkrankungen die Durchführung der Implantation erschweren, z.B. bei Blutungsneigungen aufgrund der Einnahme von Blutgerinnungshemmern (z.B. Marcoumar). In diesen Fällen muss vor der Operation eine Einstellung der Blutgerinnung – nötigenfalls unter stationären Bedingungen – vorgenommen werden.
Die Planung und Durchführung eines implantatgetragenen Zahnersatzes stimmen MKG-Chirurgen eng mit dem betreuenden Hauszahnarzt ab. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen MKG-Chirurgen, der Ihnen gerne Auskunft geben wird.
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