Belegarztverband für MKG-Chirurgie
Gestützt auf die Statuten der SGMKG wurde an der Mitgliederversammlung SGMKG vom 27.10.2012 ein Schweizerischer Belegarztverband für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie SBV-MKG gegründet.
Als Mitglieder können ordentliche SGMKG-Mitglieder aufgenommen werden, die als Belegarzt oder als honorarberechtigte Spitalärzte tätig sind. Aufnahme oder Austritt der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand SBV-MKG auf Grund eines schriftlichen Gesuchs.
SBV-MKG
Der SBV-MKG bezweckt eine Interessenvertretung der Belegärzte und honorarberechtigten Spitalärzte der Schweizerischen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie SGMKG in der ganzen Schweiz.
Zweck und Aufgabe des SBV-MKG
Der SBV-MKG bezweckt eine Interessenvertretung der Belegärzte und honorarberechtigten Spitalärzte der Schweizerischen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie SGMKG in der ganzen Schweiz.
2 Er koordiniert seine Tätigkeit mit:
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der SGMKG
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den kantonalen MKG-Vereinigungen
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den kantonalen Belegarztvereinigungen
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der Schweizerischen Belegarztvereinigung SBV
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den kantonalen Ärztegesellschaften
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den Ärztekollegien der Spitäler
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u.a.
3 Der SBV-MKGkann insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:
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Schaffen angemessener Rahmenbedingungen für die optimale Ausübung der MKG-Tätigkeit in der freien Praxis und im Spital
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Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder in Tariffragen
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Vertretung ihrer Mitglieder gegen aussen und insbesondere gegenüber:
– Krankenversicherern
– Spitälern
– Kantonalen Behörden
– Ärztekollegien von Spitälern
– anderen ärztlichen Fachgesellschaften
– FMH und SSO
– weiteren Organisationen im Gesundheitswesen
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Information ihrer Mitglieder über aktuelle und grundsätzliche berufs- und gesund-heitspolitische Fragen
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Sensibilisierung der Politik, der Medien und der Öffentlichkeit hierfür
Adressaten der SBV-MKG-Dienstleistungen
1 Der SBV-MKGkann in erster Linie von den SBV-MKG-Mitgliedern für die in Art. 2 genannten Dienstleistungen beansprucht werden. Er kann im Mandat belegärztliche Interessen vertreten an Verhandlungen mit:
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Tarifpartnern
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Spitälern
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Versicherern
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Vertretern im Gesundheitswesen
2 Der SBV-MKG kann auch von anderen interessierten Akteuren im Gesundheitswesen angerufen werden, so etwa von:
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anderen fachärztlichen Gesellschaften sowie FMH, SSO, SBV, FMCH u.ä.
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Versicherern, Patientenorganisationen, Gerichten, Sozialinstitutionen
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Vertrauensärzten und Vertrauenszahnärzten
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für Gutachten
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für vertrauensärztliche Dienste
3 Die Anfragen müssen belegärztliche Aspekte aus dem Fachbereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie betreffen. Der SBV-MKG-Vorstand entscheidet selbständig, ob dies im Einzelfall zutrifft.
4 Für Nichtmitglieder SBV-MKG, Organisationen und dergleichen besteht kein Anspruch auf Auskunft.
5 Für ihre Dienstleistungen kann der SBV-MKG Kosten erheben, ausser gegenüber SBV-MKG-Mitgliedern.
Organe:
Organe des Verbands sind:
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Die Mitgliederversammlung
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Der Vorstand
SGMKG-Mitglieder, die sich für ein Mitmachen im SBV-MKG interessieren, können sich beim Präsidenten anmelden (Dr. med. Dr. med. dent. Robert E. Weber: robert.weber@hin.ch).
Stand: 09. Dezember 2012
